Frage: Kann ich vorab klären, ob das Markenamt mein Zeichen eintragen wird oder nicht.

Antwort: Leider nein. Erst wenn die Anmeldegebühr gezahlt (und damit verfallen) ist, entscheidet das Amt über die Eintragungsfähigkeit. Sie können sich aber einen Eindruck von der Amtspraxis verschaffen, indem Sie in einer online zugänglichen Datenbank des DPMA, nämlich dpinfo (kostenlos, aber man muß sich registrieren lassen) unter dem Menüpunkt "Marken" das pull-down-Menü "zurückgewiesene Marken" aufrufen und dann einmal Ihren Namen eingeben, ggf. trunkiert (also verkürzt und mit Platzhalter-"*" versehen). Dann erscheint eine Liste der nicht eingetragenen Marken. Aber Vorsicht: Rufen Sie die interessierenden Marken einzeln auf, um sich zu vergewissern, daß sie tatsächlich mangels Unterscheidungskraft gescheitert sind und nicht etwa aus anderen Gründen (z.B. weil eine versehentliche Doppelanmeldung vorlag).

 

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