Frage: Ich habe mich von meinen Mitgesellschaftern/Bandmitgliedern getrennt und möchte nun den Namen (weil ich ihn damals erfunden habe) für mich schützen lassen; geht das?

Antwort: Das kommt darauf an: Wohl nicht schon deshalb, weil Sie den Namen seinerzeit "erfunden" haben, denn Nutzungsrechte an einem diesbezüglichen Urheberrecht (wenn es überhaupt entstanden ist) haben Sie insoweit der Gesellschaft/Band eingeräumt. Ihre Möglichkeiten hängen maßgeblich davon ab, ob die Gesellschaft/Band nach Ihrem Ausscheiden fortbesteht oder ob die Anderen nach der Trennung inzwischen (in neuem Zusammenschluß) wieder gemeinsam unter dem Namen auftreten. Für die Frage an einen Rechtsanwalt sollten Sie ggf. den früheren Gesellschaftsvertrag griffbereit haben sowie sämtliche Korrespondenz (z.B. e-Mails), die Sie in der Trennungsphase mit den Anderen gewechselt haben.

 

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