Frage: Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?

Antwort: Nein. Im Markenanmeldeverfahren gibt es keine Verfahrenskostenhilfe. Außerdem: Wenn Sie die Kosten einer erforderlichen Markenrecherche oder -beratung nicht in Ihrem Budget unterbringen können, dann hat Ihr Geschäft wahrscheinlich ohnehin noch keine Größe erreicht, wo Sie an Markenaufbau denken können. In diesem Falle bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zunächst mit rein beschreibenden Begriffen für Ihre Produkte zu arbeiten (also z.B. schlicht "Schokolade" statt "Chokolinissimo") und selbst nur unter Ihrem bürgerlichem Namen aufzutreten, ggf. mit einem Hinweis auf Ihr Gewerbe, z.B. "Spedition Hans Müller".

Autor: Peter Kraus Google+

 

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