Abgemahnt - Was tun?
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(Hinweis: Auf dieser Website geht es
nicht um arbeitsrechtliche oder mietrechtliche
Abmahnungen, sondern nur um Abmahnungen von einem
Konkurrenten oder einem Verbraucherschutzverein o.ä.,
aus wettbewerbsrechtlichen Gründen oder wegen
Markenrecht, Patentrecht usw.)
Sie haben im
Wesentlichen drei Möglichkeiten:
1. Sie können zum
Anwalt
gehen.
2. Sie können versuchen,
die Anwaltsarbeit selbst zu erledigen.
3. Sie können sich von
der Stimmung in diversen
Internet-Foren anstecken lassen und nur herumschimpfen, statt an einer Lösung zu
arbeiten.
Ich empfehle die erste
Variante (zugegeben, weil ich ein Anwalt bin).
Die zweitbeste
Vorgehensweise ist die Variante 2, also: sich genau zu
informieren, wie die Lage ist und was ein Anwalt raten
würde.
Dabei müssen Sie aber
aufpassen, nicht der bequemen Schein-Lösung Nr. 3 zu
verfallen: Man findet nämlich viele Forenbeiträge von
Nicht-Juristen, die über ihre Heldentaten bei der
Bewältigung von Abmahnungen berichten (wie man es dem
Abmahnanwalt mal so richtig gezeigt hat, indem man ihn
bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat oder - noch
genialer - indem man einfach nicht geantwortet hat).
Natürlich kann es sein, daß so eine "Verteidigung" mal
gutgegangen ist. Ich schätze aber, daß in über 90 %
dieser Fälle sich nur die Kosten für die Betroffenen
verdoppelt haben - so etwas wird dann meist nicht
mehr im Forum berichtet, weil es zu peinlich ist.
Auch wenn Sie feststellen oder vermuten,
daß es sich "nur" um eine sogenannte "Massenabmahnung"
handelt, so ist damit noch nichts gewonnen. Sie sollten
sich nicht von Ihrer ersten Empörung hinreißen lassen
oder sich gar in die trügerische Vorstellung hineinsteigern,
der "Massenabmahner" sei nur auf Dummenfang und könne
Ihnen nichts anhaben - eine derartige Einstellung wäre
unprofessionell und könnte Ihnen schaden (wir reden hier
über 1.000 bis 2.000 Euro Mehrkosten). Besser ist es,
möglichst nicht emotional zu reagieren und als Erstes
die Rechtslage zu klären.
In meinem (kostenlosen) Ratgeber
"Abgemahnt - Was tun?" schildere ich ausführlicher, was
im Falle einer Abmahnung zu tun ist. Dort finden Sie
also nicht nur allgemeine Ausführungen in der Art von
"... unter einer Abmahnung versteht man dies und jenes
...", sondern Sie erhalten auf sieben Seiten eine kurze,
für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:
- Was geschieht normalerweise nach einer
Abmahnung?
- Welche Reaktionsmöglichkeiten habe ich?
- Von welchen Faktoren sollte meine
Entscheidung bestimmt werden?
Hier finden Sie eine
Leseprobe (Seite 4 von
7).
Das PDF-Dokument ist kostenlos. Sie erhalten es sofort per E-Mail, wenn Sie sich in nachfolgendem Formular eintragen.
Selbstverständlich werde ich Ihre Daten nicht für andere
Zwecke verwenden oder gar weitergeben.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Es heißt, man könne bei
einem Prozeß auf zwei Arten Geld verlieren: indem man
einen Prozeß anfängt oder indem man einem anderen die
Chance gibt, einen Prozeß anzufangen. Gerade deswegen
besteht die geschäftlich richtige Entscheidung häufig
darin, anwaltlichen Rat zu suchen, denn nur so kann man
erfahren, welcher Aufwand sinnvoll ist. Zwar gibt es
natürlich auch Situationen, wo rechtliche Beratung in
jedem Falle zu teuer und deshalb wirtschaftlich sinnlos
wäre - aber selten dort, wo es um Abmahnungen im
Wirtschaftsverkehr geht, den hier steht meist auch
einiges Geld auf dem Spiel. In diesem Bereich des
sogenannten Wettbewerbsrechts sollte man im Zweifel
lieber einmal zuviel als einmal zuwenig den Anwalt
fragen .
Im Übrigen sollten Sie
nicht befürchten, daß Ihnen schon Ihre erste Frage eine
hohe Rechnung beschert. Vielmehr können mich auch
spontan
kontaktieren, damit wir uns in einem ersten Schritt
zum Beispiel per Telefon oder E-Mail über ihren Bedarf
und mein
Honorar verständigen können. Oft läßt sich im ersten Gespräch auch
schon klären, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen
und ob ich in Betracht komme.
Mein Angebot
Gern berate ich Sie zu dem konkreten
Problem und vertrete Sie in wettbewerbsrechtlichen
Abmahnsachen. Kollegen stehe ich auch für
Korrespondenzmandate und beratende Mitarbeit zur
Verfügung. Bitte schildern Sie mir in nachfolgendem
Kontakt-Formular kurz, worum es geht. Ich werde mich
dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen
konkreten Vorschlag unterbreiten (hierfür entstehen
Ihnen noch keine Kosten):
Kontaktformular
Anleitung für eine modifizierte
Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung
Für alle, die ohne anwaltliche
Hilfe versuchen möchten, eine
modifizierte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung
abzugeben, habe ich eine kurze Anleitung
geschrieben. Darin wird auf sechs
DIN-A4-Seiten Schritt für Schritt geschildert,
wie Sie ohne Vorkenntnisse eine vom Abmahner vorgegebene
Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu
Ihren Gunsten verändern können.
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Lernen Sie in wenigen Minuten u.a.:
-
wie man eine Unterlassungserklärung so
formuliert, daß man sich bis auf Weiteres vor den Abmahnkosten
schützt,
-
wie man statt einer bestimmten Höhe
der Vertragsstrafe den sogenannten "Hamburger Brauch"
vereinbart (gut für den Abgemahnten, schlecht für den Abmahner),
-
welche Klauseln man getrost aus der
Unterlassungserklärung streichen kann.
Ein kurzer Hinweis: Meine Angebote
richten sich an
Unternehmen (also an Industrie, Handwerk, Handel,
sonstige Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige -
auch an Gründer), nicht an Verbraucher.
Ihre Bestellung verstehe ich so, daß Sie als Unternehmer
bzw. Gründer handeln.
Eine Beispielseite können Sie vorab hier
betrachten: Leseprobe (Seite
1)
Das vollständige pdf-Dokument kostet 25 € zzgl. USt.
Jetzt die vollständige Anleitung
lesen:
RÜCKGABE-GARANTIE BEI NICHTGEFALLEN: SOLLTEN SIE AUS
BELIEBIGEM GRUND MIT DER ERWORBENEN ANLEITUNG
UNZUFRIEDEN SEIN, SO KÖNNEN SIE EINFACH INNERHALB EINES
MONATS DIE ANLEITUNG ZURÜCKGEBEN. SIE MÜSSEN KEINE GRÜNDE
ANGEBEN. ES GENÜGT EINE KURZE MAIL (WIE Z.B.: "MEINE CLICKANDBUY-BESTELLNUMMER IST ...; BITTE GELD ZURÜCK AUF
KONTO NR. ..."). ICH WERDE IHNEN UMGEHEND
DEN PREIS ERSTATTEN - VOLLSTÄNDIG UND OHNE WEITERE FRAGEN.
P.S.: Natürlich sind 25 € viel Geld.
Andererseits vermeiden Sie damit Fehler bei der
Unterlassungserklärung - und schützen sich so vor
höheren Anwalts- und Gerichtskosten.
P.P.S: Der Registrierungsvorgang bei den
sicheren Bezahlmethoden ist immer etwas umständlich, aber die
drei Minuten lohnen sich, denn mit Hilfe der Anleitung
werden Sie beim Erstellen Ihrer Unterlassungserklärung
wahrscheinlich mindestens eine halbe Stunde einsparen.
P.P.P.S.: Wenn Sie zunächst einige
allgemeine Informationen zum Thema Abmahnung suchen,
klicken Sie bitte hier für meinen (kostenlosen) Ratgeber
"Abgemahnt - was tun?"
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