Kosten einer Markenanmeldung/Markenrecherche - ein
Überblick mit Begriffserklärungen
Mit folgenden Kosten sollte man rechnen
(am Beispiel einer nur für Deutschland zu schützenden
Wortmarke in maximal drei
Gebührenklassen):
| |
Amtsgebühren |
(300 € brutto=netto; fallen in jedem Fall an) |
| + |
Recherchekosten |
(etwa 200 - 800 €, je nach Umfang) |
| + |
Anwaltshonorar |
(etwa 100 - 500 €, je nach Bedarf) |
| = |
Summe i.H.v. |
300 - 1.600 € |
Zeitlich werden Ihnen die Kosten aber wohl genau in
umgekehrter Reihenfolge entstehen:
-
vorab und von Beginn an die
Anwaltskosten, nämlich für Beratung,
-
dann die Recherchekosten,
-
zuletzt die Amtsgebühren, die Sie
meist bis zu drei Monaten hinausschieben können.
Im Einzelnen:
1. Amtsgebühren
Die
Amtsgebühren betragen mindestens € 300 (Grundgebühr) und
damit kommt man bei den meisten Anmeldungen gut aus; nur
wenn Sie Ihr Zeichen für viele verschiedene Produkte
schützen lassen möchten oder falls Sie eine
internationale Anmeldung anschließen möchten, entstehen
höhere Amtsgebühren.
2. Recherchekosten und Anwaltshonorar
Recherchekosten und Anwaltshonorar finden Sie
zum Teil getrennt angeboten, zum Teil in
Service-Paketen zusammengefaßt. Hier müssen Sie sich
zunächst klarmachen, welchen Service-Umfang Sie
benötigen und was in den Angeboten enthalten ist
(Achtung: die nachfolgenden Begriffe werden nicht
immer einheitlich verwendet):
-
"Markenanmeldung"
-
Meint zunächst die Ausfertigung
und Einreichung der Anmeldeunterlagen
einschließlich Waren- und
Dienstleistungsverzeichnis.
-
Das hilft Ihnen schon, wenn Sie
sich nicht selbst mit den Anmeldeformularen
beschäftigen möchten; aber wahrscheinlich
benötigen Sie daneben weit mehr Beratung und vor
allem auch noch eine Recherche nebst Auswertung;
ich kann deshalb nicht empfehlen, einen Anwalt
nur für das Ausfüllen der Formulare zu
beauftragen, außer z.B. in Fällen ausländischer
Anmelder, die Recherche und Beratung schon an
anderer Stelle in Anspruch genommen haben.
-
"Ähnlichkeitsrecherche":
-
Meint die Suche nach ähnlichen
Zeichen. Meist werden externe Dienstleister
damit beauftragt, die dann eine lange Liste
aller aufgefundenen ähnlichen Zeichen abliefern,
die wiederum ein Markenanwalt für Sie auswerten
sollte.
-
Der Nutzen ist nicht zu
unterschätzen. Zwar bietet auch eine
Ähnlichkeitsrecherche keine völlige Sicherheit,
aber die meisten mir bekannten Kollisionsfälle
hätten sich durch eine Vorab-Ähnlichkeitsrecherche
vermeiden lassen.
Außerdem sollten Sie bedenken, daß Ihre
Markenanmeldung in verschiedenen Phasen scheitern oder
auf Widerstand stoßen kann. Sie sollten also klären,
welche geringeren oder zusätzlichen Anwalts- und
Recherchekosten anfallen, wenn
-
das Ergebnis der Vorab-Recherche
ungünstig ausfällt und deshalb die Sache - mit einem
anderem Zeichen - noch einmal von vorn begonnen werden
muß oder
-
der Prüfer beim Patentamt die Marke oder
das Produktverzeichnis bemängelt und darauf reagiert
werden muß oder
-
ein Dritter Widerspruch gegen Ihre
Markeneintragung einlegt, weil er vermeintlich ältere
entgegenstehende Rechte hat.
Wie kann es nun weitergehen?
Wenn eine Markenrecherche auch
angesichts der oben geschilderten Kosten für Sie
interessant ist (wenn Sie die Sache also nicht nur
hobbymäßig interessiert), dann sollten Sie zunächst
klären (lassen), ob der von Ihnen gewünschte Name
überhaupt als Marke taugt (Freihaltebedürfnis/Unterscheidungskraft) und welcher
Rechercheaufwand
noch zweckmäßig wäre.
Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Bei der Beantwortung der o.g. Fragen und beim Ausfüllen des amtlichen
Markenanmelde-Formulars helfen Ihnen meine Anleitungen:
Anleitung zur
Prüfung von Freihaltebedürfnis und Unterscheidungskraft
Anleitung zum Erstellen eines Waren- und
Dienstleistungsverzeichnisses
Anleitung zu einer
ersten Grob-Recherche
Anleitung zum
Ausfüllen des Marken-Anmeldeformulars (inkl. Anleitung
zum Erstellen eines Waren- und
Dienstleistungsverzeichnisses Meine persönliche Mitarbeit
...
... kann ich Ihnen (neben meinen
Festpreisangeboten) zu folgenden
Konditionen anbieten: Mehr dazu
...
|