Kosten einer Markenanmeldung/Markenrecherche - ein Überblick mit Begriffserklärungen
Mit folgenden Kosten sollte man rechnen (am Beispiel einer nur für Deutschland zu schützenden Wortmarke in maximal drei Gebührenklassen):
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Amtsgebühren |
(300 brutto=netto; fallen in jedem Fall an) |
| + |
Recherchekosten |
(etwa 200 - 800 , je nach Umfang) |
| + |
Anwaltshonorar |
(etwa 100 - 500 , je nach Bedarf) |
| = |
Summe i.H.v. |
300 - 1.600 |
Zeitlich werden Ihnen die Kosten aber wohl genau in umgekehrter Reihenfolge entstehen:
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vorab und von Beginn an die Anwaltskosten, nämlich für Beratung,
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dann die Recherchekosten,
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zuletzt die Amtsgebühren, die Sie meist bis zu drei Monaten hinausschieben können.
Im Einzelnen:
1. Amtsgebühren
Die Amtsgebühren betragen mindestens 300 (Grundgebühr) und damit kommt man bei den meisten Anmeldungen gut aus; nur wenn Sie Ihr Zeichen für viele verschiedene Produkte schützen lassen möchten oder falls Sie eine internationale Anmeldung anschließen möchten, entstehen höhere Amtsgebühren.
2. Recherchekosten und Anwaltshonorar
Recherchekosten und Anwaltshonorar finden Sie zum Teil getrennt angeboten, zum Teil in Service-Paketen zusammengefaßt. Hier müssen Sie sich zunächst klarmachen, welchen Service-Umfang Sie benötigen und was in den Angeboten enthalten ist (Achtung: die nachfolgenden Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet):
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"Markenanmeldung"
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Meint zunächst die Ausfertigung und Einreichung der Anmeldeunterlagen einschließlich Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
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Das hilft Ihnen schon, wenn Sie sich nicht selbst mit den Anmeldeformularen beschäftigen möchten; aber wahrscheinlich benötigen Sie daneben weit mehr Beratung und vor allem auch noch eine Recherche nebst Auswertung; ich kann deshalb nicht empfehlen, einen Anwalt nur für das Ausfüllen der Formulare zu beauftragen, außer z.B. in Fällen ausländischer Anmelder, die Recherche und Beratung schon an anderer Stelle in Anspruch genommen haben.
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"Ähnlichkeitsrecherche":
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Meint die Suche nach ähnlichen Zeichen. Meist werden externe Dienstleister damit beauftragt, die dann eine lange Liste aller aufgefundenen ähnlichen Zeichen abliefern, die wiederum ein Markenanwalt für Sie auswerten sollte.
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Der Nutzen ist nicht zu unterschätzen. Zwar bietet auch eine Ähnlichkeitsrecherche keine völlige Sicherheit, aber die meisten mir bekannten Kollisionsfälle hätten sich durch eine Vorab-Ähnlichkeitsrecherche vermeiden lassen.
Außerdem sollten Sie bedenken, daß Ihre Markenanmeldung in verschiedenen Phasen scheitern oder auf Widerstand stoßen kann. Sie sollten also klären, welche geringeren oder zusätzlichen Anwalts- und Recherchekosten anfallen, wenn
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das Ergebnis der Vorab-Recherche ungünstig ausfällt und deshalb die Sache - mit einem anderem Zeichen - noch einmal von vorn begonnen werden muß oder
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der Prüfer beim Patentamt die Marke oder das Produktverzeichnis bemängelt und darauf reagiert werden muß oder
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ein Dritter Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegt, weil er vermeintlich ältere entgegenstehende Rechte hat.
Wie kann es nun weitergehen?
Wenn eine Markenrecherche auch angesichts der oben geschilderten Kosten für Sie interessant ist (wenn Sie die Sache also nicht nur hobbymäßig interessiert), dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob der von Ihnen gewünschte Name überhaupt als Marke taugt (Freihaltebedürfnis/Unterscheidungskraft) und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.
Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Bei der Beantwortung der o.g. Fragen und beim Ausfüllen des amtlichen Markenanmelde-Formulars helfen Ihnen meine Anleitungen:
Anleitung zur Prüfung von Freihaltebedürfnis und Unterscheidungskraft
Anleitung zum Erstellen eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Anleitung zu einer ersten Grob-Recherche
Anleitung zum Ausfüllen des Marken-Anmeldeformulars (inkl. Anleitung zum Erstellen eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Meine persönliche Mitarbeit ...
... kann ich Ihnen (neben meinen Festpreisangeboten) zu folgenden Konditionen anbieten: Mehr dazu ...
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