Markenanmeldung - Wissenswertes
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Wahrscheinlich
haben Sie hierher gefunden, weil Sie eine Frage
umtreibt, wie z.B.:
-
"Ist der Name XY noch frei?" oder
-
"Warum muß ich überhaupt meine Marke anmelden?" oder
-
"Was kostet weltweiter Markenschutz?" usw.
Dazu in aller Kürze:
Sobald Sie Ihrem Unternehmen oder Ihren Produkten einen
Namen zulegen, besteht die Gefahr, daß Sie damit ältere
Rechte von anderen Personen verletzen.
Wohl jedem ist
klar, daß er seine hausgemachte Schokolade nicht als
"Milka" verkaufen darf - aber erstaunlich viele Leute
machen sich keine Gedanken darüber, ob sie ihren Webshop
oder ihre GmbH mit einem bestimmtem Phantasienamen
einfach so an den Markt bringen dürfen.
Dabei muß man in
jedem Falle vorher klären ob der Name frei ist - und ihn
gegebenenfalls schützen lassen. Sonst
drohen Abmahnungen und Prozesse (Kosten: mehrere Tausend
Euro).
Wie geht Markenschutz?
(ein kostenloser Ratgeber als PDF-Dokument)
Aus meinem (kostenlosen) Ratgeber zur Markenanmeldung "Wie geht Markenschutz?"
erfahren Sie, wie eine Markenanmeldung abläuft. Dort finden Sie also keine allgemeinen Ausführungen in der Art von "Marken sind für Unternehmen wichtig und werden immer wichtiger ... usw. usf.", sondern Sie erhalten auf
zehn Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung
zu folgenden Fragen:
-
Warum sollte ich überhaupt eine Marke anmelden und was
darf ich auch ohne Markenanmeldung?
-
Welche Worte taugen als Firmenname oder als Marke und
welche nicht?
-
Kommt es darauf an, ob der Name noch frei ist?
-
Soll ich eine Wortmarke oder eine Bildmarke oder eine
Wort-/Bildmarke anmelden?
-
Wieviel kostet es?
-
Wie lange dauert es?
Hier finden Sie eine
Leseprobe (Seite
1 von 10).
Der Ratgeber ist kostenlos. Sie erhalten das
PDF-Dokument in Sekunden per E-Mail, wenn Sie sich mit nachfolgendem Formular
in meine E-Mail-Liste eintragen.
Selbstverständlich können Sie Ihre E-Mail-Adresse
jederzeit wieder aus meiner Liste löschen lassen -durch
einen einfachen Klick auf einen Löschungs-Link, den Sie
am Ende jeder Mail vorfinden werden.
Einige Worte zu Kosten und Ablauf einer
Markenanmeldung
Wenn Sie sich schon gut mit
Markenanmeldungen auskennen, so können Sie verdichtete
Informationen über meine Leistungen und deren Preise bei
Markenanmeldungen
hier z.B. auf der Seite mit den
Festpreisangeboten finden.
Sonst lassen Sie sich bitte kurz
erklären, welche Bedeutung die Markenrecherche bei den
Kosten Ihrer Anmeldung haben wird (am Beispiel einer nur
für Deutschland zu schützenden Wortmarke für nur ein
Produkt):
| |
Amtsgebühren |
(300 € brutto=netto; fallen in jedem Fall an) |
| + |
Recherchekosten |
(etwa 200 - 800 €, je nach
Umfang) |
| + |
Anwaltshonorar |
(etwa 100 - 500 €, je nach Bedarf) |
| = |
Summe i.H.v. |
300 - 1.600 € |
Zeitlich werden Ihnen die Kosten aber
wohl genau in umgekehrter Reihenfolge entstehen:
-
vorab und von Beginn an die
Anwaltskosten, nämlich für Beratung,
-
dann die Recherchekosten,
-
zuletzt die Amtsgebühren, die Sie
meist bis zu drei Monaten hinausschieben können.
Was bedeuten all diese Begriffe?
Im Einzelnen:
1. Amtsgebühren
Die
Amtsgebühren betragen mindestens € 300 (Grundgebühr) und
damit kommt man bei den meisten Anmeldungen gut aus; nur
wenn Sie Ihr Zeichen für viele verschiedene Produkte
schützen lassen möchten oder falls Sie eine
internationale Anmeldung anschließen möchten, entstehen
höhere Amtsgebühren.
2. Recherchekosten und Anwaltshonorar
Recherchekosten und Anwaltshonorar finden Sie zum
Teil getrennt angeboten, zum Teil in Service-Paketen
zusammengefaßt. Hier müssen Sie sich zunächst
klarmachen, welchen Service-Umfang Sie benötigen und
was in den Angeboten enthalten ist (Achtung: die
nachfolgenden Begriffe werden nicht immer
einheitlich verwendet):
-
"Markenanmeldung"
-
Meint zunächst die Ausfertigung
und Einreichung der Anmeldeunterlagen
einschließlich Waren- und
Dienstleistungsverzeichnis.
-
Das hilft Ihnen schon, wenn Sie
sich nicht selbst mit den Anmeldeformularen
beschäftigen möchten; aber wahrscheinlich
benötigen Sie daneben weit mehr Beratung und vor
allem auch noch eine Recherche nebst Auswertung;
ich kann deshalb nicht empfehlen, einen Anwalt
nur für das Ausfüllen der Formulare zu
beauftragen, außer z.B. in Fällen ausländischer
Anmelder, die Recherche und Beratung schon an
anderer Stelle in Anspruch genommen haben.
-
"Ähnlichkeitsrecherche"
-
Meint die Suche nach ähnlichen
Zeichen. Meist werden externe Dienstleister
damit beauftragt, die dann eine lange Liste
aller aufgefundenen ähnlichen Zeichen abliefern,
die wiederum der Anwalt für Sie auswerten
sollte.
-
Der Nutzen ist nicht zu
unterschätzen. Zwar bietet auch eine
Ähnlichkeitsrecherche keine völlige Sicherheit,
aber die meisten mir bekannten Kollisionsfälle
hätten sich durch eine Vorab-Ähnlichkeitsrecherche
vermeiden lassen.
Außerdem sollten Sie bedenken, daß Ihre
Markenanmeldung in verschiedenen Phasen scheitern oder
auf Widerstand stoßen kann. Sie sollten also klären,
welche geringeren oder zusätzlichen Anwalts- und
Recherchekosten anfallen, wenn
-
das Ergebnis der Vorab-Recherche
ungünstig ausfällt und deshalb die Sache - mit einem
anderem Zeichen - noch einmal von vorn begonnen werden
muß oder
-
der Prüfer beim Patentamt die Marke oder
das Produktverzeichnis bemängelt und darauf reagiert
werden muß oder
-
ein Dritter Widerspruch gegen Ihre
Markeneintragung einlegt, weil er vermeintlich ältere
entgegenstehende Rechte hat.
Wie kann es nun weitergehen?
Wenn eine Markenanmeldung auch
angesichts der oben geschilderten Kosten für Sie
interessant ist (wenn Sie die Sache also nicht nur
hobbymäßig interessiert), dann sollten Sie zunächst
klären (lassen), ob der von Ihnen gewünschte Name
überhaupt als Marke taugt und welcher Rechercheaufwand
noch zweckmäßig wäre.
Natürlich ist es am sichersten und einfachsten, wenn Sie
gleich einen Spezialisten beauftragen. Wenn Sie das aber
(noch) nicht möchten, z.B. aus Kostengründen, dann
können Sie vorab versuchen, folgende drei Fragen selbst
zu klären.
Die drei kritischen Fragen
Die meisten Probleme bei Markenanmeldungen hängen mit
diesen drei Fragen zusammen. Sie sollten keine
Markenanmeldung angehen, bevor Sie sich diese drei
Fragen beantwortet haben:
-
Taugt der Name überhaupt als Marke oder ist er z.B.
freihaltebedürftig?
-
Wie müßte ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
für meine Markenanmeldung aussehen?
-
Gibt es schon (zu) viele entgegenstehende Altrechte
für ähnliche Produkte?
Wenn Sie dabei z.B. feststellen, daß der Name
freihaltebedürftig ist (erste Frage) oder schon ein
Dutzend Leute eine ähnliche Bezeichnung für fast gleiche
Produkte angemeldet haben (dritte Frage), dann können
Sie sich die Kosten für eine
Vorab-Ähnlichkeitsrechereche sparen und sollten einen
neuen Namen "erfinden". Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Bei der Beantwortung der o.g. drei
Fragen und beim Ausfüllen des amtlichen
Markenanmelde-Formulars helfen Ihnen meine Anleitungen:
Anleitung zur
Prüfung von Freihaltebedürfnis und Unterscheidungskraft
Anleitung zum Erstellen eines Waren- und
Dienstleistungsverzeichnisses
Anleitung zu einer
ersten Grob-Recherche
Anleitung zum
Ausfüllen des Marken-Anmeldeformulars (inkl. Anleitung
zum Erstellen eines Waren- und
Dienstleistungsverzeichnisses Meine persönliche Mitarbeit
...
... kann ich Ihnen (neben meinen
Festpreisangeboten) zu folgenden
Konditionen anbieten: Mehr dazu
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