Design-Schutz >>> Service-Pakete
(Festpreisangebote für Geschmacksmuster-Anmeldungen)
Bitte beachten Sie: Meine Angebote
richten sich nicht an Verbraucher, sondern nur an
Unternehmen (also an Industrie, Handwerk, Handel,
sonstige Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige).
Was bedeutet das und was könnte ich auch ohne Anwalt schaffen?
Sie müssen eine Geschmacksmuster-Anmeldung nicht durch einen Anwalt einreichen lassen (es ist nicht vorgeschrieben), aber es ist meist sinnvoll:
Wenn Sie bereits Erfahrungen mit solchen Anmeldungen gemacht haben, so werden Sie den Leistungsumfang der Pakete recht gut beurteilen können und aus eigener Erfahrung wissen, wozu Sie einen Anwalt brauchen; falls keines der Pakete auf Ihren Bedarf paßt, so kontaktieren Sie mich bitte, damit wir eine individuelle Lösung finden.
Wenn Sie noch nie ein Muster angemeldet haben, dann würden Sie nach einigen
Stunden Arbeit vielleicht ein Ergebnis zustandebringen,
das in etwa den Paketen D oder E entspricht. Diese Zeit werden Sie wahrscheinlich benötigen für
- Weiterbildung (z.B. im Internet auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DMPA)); gerade als Anfänger müssen Sie sich darüber informieren, welche Fehler bei einer
Anmeldung auftreten können und welche Risiken daraus herrühren) und
- die Erledigung der Papierarbeit (Anmeldeformulare finden Sie beim DPMA)
.
Abgesehen von diesem Zeitaufwand würden Sie zwar keine zusätzlichen Kosten für externe Dienstleister haben (also lediglich die Amtskosten, die aber auch in den Paketen nicht enthalten sind); wahrscheinlich würde jedoch das Fehlerrisiko wie bei allen Anfängerarbeiten deutlich höher sein als bei Beauftragung eines Fachmanns.
Für den Leistungsumfang des Pakets F müßten Sie sogar zwingend auf besondere Dienstleister zurückgreifen, deren Kosten für die
Recherche bereits etwa EUR 400,00 betragen.
|