Abmahnen
Wahrscheinlich haben Sie hierher
gefunden, weil Sie einen Konkurrenten
abmahnen möchten.
Dann sollten Sie nicht befürchten, daß Ihnen schon Ihre
erste Frage eine hohe Rechnung beschert. Vielmehr können
mich auch spontan kontaktieren,
damit wir uns in einem ersten Schritt zum Beispiel per
Telefon oder E-Mail über ihren Bedarf und mein
Honorar
verständigen können; dafür entstehen Ihnen noch keine
Kosten. Oft läßt sich im ersten Gespräch auch schon
klären, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und ob
ich in Betracht komme.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Es heißt, man könne bei einem Prozeß auf
zwei Arten Geld verlieren: indem man einen Prozeß
anfängt oder indem man einem anderen die Chance gibt,
einen Prozeß anzufangen. Gerade deswegen besteht die
geschäftlich richtige Entscheidung häufig darin,
anwaltlichen Rat zu suchen, denn nur so kann man
erfahren, welcher Aufwand sinnvoll ist. Zwar gibt es
natürlich auch Situationen, wo rechtliche Beratung in
jedem Falle zu teuer und deshalb wirtschaftlich sinnlos
wäre - aber selten dort, wo es um Abmahnungen im
Wirtschaftsverkehr geht, den hier steht meist auch
einiges Geld auf dem Spiel. In diesem Bereich des
sogenannten Wettbewerbsrechts sollte man im Zweifel
lieber einmal zuviel als einmal zuwenig den Anwalt
fragen .
Mein Angebot
Gern berate ich Sie zu dem konkreten Problem und
vertrete Sie in wettbewerbsrechtlichen
Abmahnsachen. Kollegen stehe ich auch für
Korrespondenzmandate und beratende Mitarbeit zur
Verfügung. Sie können jederzeit versuchen, mich auf
einem der folgenden Wege zu erreichen:
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030 - 20679853 |
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Mo.-Fr. 09:00-17:00 meldet sich das Sekretariat und stellt Sie gern durch oder nimmt Ihre Frage oder Rückruf-Bitte entgegen |
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außerhalb dieser Zeiten bin ich event. selbst am Apparat |
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030 - 20911743 |
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Es genügt auch ein - ggf. formloses - Telefaxschreiben, oder |
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benutzen Sie dieses pdf-Formular, das Sie ausgefüllt per Fax/Post senden können. |
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Oder Sie schicken mir eine e-Mail. |
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Dazu können Sie auch einfach auf dieser Seite unten das Kontaktformular ausfüllen |
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Wenn Sie Skype installiert haben (Skype-Name
markenanwalt):
Kontaktformular
Bitte beachten Sie:
Diese Informationen werden per E-Mail übertragen und die
Vertraulichkeit der Übermittlung ist deshalb
entsprechend eingeschränkt.
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