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Preise

Bitte beachten Sie: Meine Angebote richten sich nicht an Verbraucher, sondern nur an Unternehmen (also an Industrie, Handwerk, Handel, sonstige Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige).

 

Festpreisangebote



 

Marken-Anmeldung

 
 

ab EURO 200*

 
 

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Geschmacks-
muster-
Anmeldung

 
 

ab EURO 250*

 
 

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Patentlage

 
 

EURO 500*

 
 

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* Zzgl. USt. und zzgl. der amtlichen Anmeldegebühren.

 

Sonstige Preise

Am Fuß dieser Seite finden Sie einige Honorarbeispiele. Vorab sei betont: Über die Höhe des Honorars sollten wir reden, bevor Ihnen irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Erst wenn Sie eine klare Vorstellung von den Kosten haben, können Sie entscheiden, ob Sie ein Mandat erteilen möchten. Für Fragen zu den voraussichtlichen Kosten stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung (weitere Hinweise für eine erste Kontaktaufnahme).

Warum steht hier keine Preisliste, der Sie für jeden Fall zuverlässig entnehmen können, wieviel Anwaltshonorar fällig wird? Das hat verschiedene Gründe:
Zum einen gibt es gesetzliche Vorschriften, die - vor allem bei gerichtlichen Verfahren - die Höhe der anwaltlichen Gebühren weitgehend vorschreiben und relativ kompliziert sind.

Zum anderen ist die Anwaltstätigkeit meist eine individuelle Dienstleistung, die sich schlecht standardisieren läßt. Deshalb vereinbart man oft zeitabhängige Honorare. Auch pauschale Honorare (also Festhonorare) sind üblich; allerdings wird deren Höhe aus gutem Grunde meist erst dann bemessen, wenn der Anwalt die Lage des konkreten Falles erkennen kann und der voraussichtliche Aufwand für ihn abschätzbar wird.

Rechtsschutzversicherungen spielen übrigens im Gewerblichen Rechtsschutz kaum eine Rolle, weil sich - soweit ersichtlich - in allen Versicherungsbedingungen eine Ausschlußklausel für dieses Rechtsgebiet findet; für jeden Hinweis auf eine andere Versicherungspraxis wäre ich dankbar.

Honorarbeispiele:

  1. Als Zeithonorar vereinbare ich regelmäßig EUR 200 zzgl. USt. pro Stunde.

  2. Für Anmeldungen von Schutzrechten in Deutschland schlage ich verschiedene Festpreise vor (s.o.).  Im Falle mehrerer gleichgelagerter Markenanmeldungen oder paralleler internationaler Anmeldungen sind Mengenrabatte möglich. Wenn ein Mandant mehr Leistungen benötigt, als in den Paketen enthalten sind, so schlage ich für eine Markenanmeldung einschließlich der vorab erfolgenden Beratung und der Auswertung von Vorab-Recherchen meist ein Pauschalhonorar i.H.v. EUR 500 zzgl. USt. vor.

  3. Wenn Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben oder selbst mit solchen Mitteln gegen einen Wettbewerber vorgehen möchten, so wird dies wahrscheinlich (allein auf Ihrer Seite) Anwaltskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro bis zu einigen Tausend Euro verursachen. Zu beachten ist, daß das Anwaltshonorar im Prozeßfalle stets mindestens die Gebühr laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erreicht. Dennoch ist anwaltliche Hilfe gerade in Abmahnungsfällen dringend geraten und auch ihr Geld wert. Sogar wenn Sie das abgemahnte Verhalten gar nicht fortsetzen wollen, Sie sich also in der Sache nicht mit dem Abmahner streiten möchten, steht immer noch die Frage, wieviel Sie Ihr Nachgeben kosten wird (Höhe der gegnerischen Anwaltskosten, Schadensersatz usw.). Anwaltliche Beratung hilft, solche Folgekosten gering zu halten, so daß dadurch die Kosten der anwaltlichen Beratung oftmals mehr als aufgewogen werden.

  4. Beratungen rund um eine Erfindung sind meist recht zeitaufwendig. Hier kann es selbst bei einer einfachen Erfindung leicht geschehen, daß Sie über EUR 1.000 und mehr aufbringen müssen und sich im Ergebnis nur herausstellt, daß ihre Erfindung nicht patentierbar ist. Wenn Sie ohne eine notwendige Beratung tätig werden, können Ihnen jedoch noch höhere Kosten nutzlos entstehen. Hier ist es also besonders wichtig, vorab Aufwand und Nutzen, Chance und Risiko abzuwägen. Erst dann sollte entschieden werden, in welchen Schritten vorgegangen wird und in welchem Umfange dabei anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.

 

 

 

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FON: (030) 20 67 98 53
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