Frage: Hilft es, wenn ich mir selbst ein Exemplar per Einschreiben zuschicke, damit ich im Streifall nachweisen kann, daß die Idee von mir stammt?

Antwort: Die "Post an sich selbst" ist wegen der zahlreichen Manipulationsmöglichkeiten kein sehr wertvolles Instrument. Außerdem gibt der Nachweis der Urheberschaft nicht so weitgehende Rechte wie eine Geschmacksmustereintragung.

 

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