Frage: Wieviel kostet ein eingetragenes Geschmacksmuster?

Antwort: Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem davon, in wieviel Ländern Sie Schutz begehren.

Für Deutschland gilt: Je nach Anzahl der Muster müssen Sie mit Amtsgebühren um etwa € 100 rechnen; hinzu kommen Anwaltskosten (in meinem Falle € 250 einschl. USt.) und ggf. die Kosten einer Vorab-Recherche.

Für die Europäische Gemeinschaft gilt: Die Amtsgebühren betragen mindestens 350 Euro; die Anwaltskosten (in meinem Falle) 500 Euro.

Angebote zum Designschutz.

 

vorige|nächste