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Frage: Wieviel kostet ein eingetragenes Geschmacksmuster?
Antwort: Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem davon, in wieviel Ländern Sie Schutz begehren.
Für Deutschland gilt: Je nach Anzahl der Muster müssen Sie mit Amtsgebühren um etwa € 100 rechnen; hinzu kommen Anwaltskosten (in meinem Falle € 250 einschl. USt.) und ggf. die Kosten einer Vorab-Recherche.
Für die Europäische Gemeinschaft gilt: Die Amtsgebühren betragen mindestens 350 Euro; die Anwaltskosten (in meinem Falle) 500 Euro.