Einstweilige Verfügung erhalten - Was tun?
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Auf dieser Website geht es nur um
Verfügungen, die auf Antrag eines Konkurrenten oder
eines Vereins aus wettbewerbsrechtlichen Gründen oder
wegen Markenrecht, Patentrecht o.ä. ergangen sind.
Egal wie unsinnig Ihnen der Verfügungsantrag zunächst
vorkommt, tun Sie bitte SOFORT zwei Dinge:
1. halten Sie fest, wann und wie Sie die Verfügung oder
den Verfügungsantrag bekommen haben; heben Sie den
Briefumschlag auf und
2. schauen Sie die Verfügung daraufhin durch, welches
Verhalten Ihnen dort befohlen wird und befolgen Sie
diese Weisung (jedenfalls bis auf Weiteres)! Falls die
Verfügung noch nicht erlassen wurde, sondern nur der
Antrag zugestellt wurde: notieren Sie alle Fristen in
Ihrem Kalender (sicherster Weg: kontaktieren Sie noch am
gleichen Tage einen Anwalt und berichten Sie ihm von dem
Schriftstück).
Jetzt können Sie in Ruhe überlegen, was weiter geschehen
soll; aber schieben Sie die Entscheidung nicht zu lange
auf, denn manche Maßnahmen müssen unverzüglich ergriffen
werden.
In meinem (kostenlosen) Ratgeber "Abgemahnt - Was tun?" schildere ich
auch, wie es zu einer einstweiligen Verfügung kommt. Dort finden Sie
also nicht nur allgemeine Ausführungen in der Art von
"... unter einer einstweiligen Verfügung versteht man dies und jenes
...", sondern Sie erhalten auf sieben Seiten eine kurze,
für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:
- Was geschieht normalerweise vor und
nach einer einstweiligen Verfügung?
- Welche Reaktionsmöglichkeiten habe ich?
- Von welchen Faktoren sollte meine
Entscheidung bestimmt werden?
Das Skript ist kostenlos. Sie erhalten es sofort per E-Mail, wenn Sie sich in nachfolgendem Formular eintragen.
Selbstverständlich werde ich Ihre Daten nicht für andere
Zwecke verwenden oder gar weitergeben.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Es heißt, man könne bei
einem Prozeß auf zwei Arten Geld verlieren: indem man
einen Prozeß anfängt oder indem man einem anderen die
Chance gibt, einen Prozeß anzufangen. Gerade deswegen
besteht die geschäftlich richtige Entscheidung häufig
darin, anwaltlichen Rat zu suchen, denn nur so kann man
erfahren, welcher Aufwand sinnvoll ist. Zwar gibt es
natürlich auch Situationen, wo rechtliche Beratung in
jedem Falle zu teuer und deshalb wirtschaftlich sinnlos
wäre - aber selten dort, wo es um Abmahnungen im
Wirtschaftsverkehr geht, den hier steht meist auch
einiges Geld auf dem Spiel. In diesem Bereich des
sogenannten Wettbewerbsrechts sollte man im Zweifel
lieber einmal zuviel als einmal zuwenig den Anwalt
fragen .
Im Übrigen sollten Sie
nicht befürchten, daß Ihnen schon Ihre erste Frage eine
hohe Rechnung beschert. Vielmehr können mich auch
spontan
kontaktieren, damit wir uns in einem ersten Schritt
zum Beispiel per Telefon oder E-Mail über ihren Bedarf
und mein
Honorar verständigen können; dafür entstehen Ihnen
noch keine Kosten. Oft läßt sich im ersten Gespräch auch
schon klären, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen
und ob ich in Betracht komme.
Mein Angebot
Gern berate ich Sie zu dem konkreten
Problem und vertrete Sie in wettbewerbsrechtlichen
Streitsachen. Kollegen stehe ich auch für
Korrespondenzmandate und beratende Mitarbeit zur
Verfügung. Bitte schildern Sie mir in nachfolgendem
Kontakt-Formular kurz, worum es geht. Ich werde mich
dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen
konkreten Vorschlag unterbreiten (hierfür entstehen
Ihnen noch keine Kosten):
Kontaktformular
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