Sie wurden abgemahnt?
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Liebe Leserin,
lieber Leser,
Sie suchen vermutlich eine Information
wie:
- "Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?"
- "Was passiert, wenn ich in der Unterlassungserklärung etwas weglasse oder etwas nicht enthalten ist (z.B. der Zusatz ´strafbewehrt´)"?
- "Was passiert, wenn man zahlt und die Unterlassungserklärung abgibt? Ist die Angelegenheit dann erledigt?"
- "Muss ich jetzt wirklich gleich die gegnerischen Anwaltskosten zahlen?"
- "Muss ich die Schadensersatzsumme bezahlen?"
- "An wen ist eine Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung zu zahlen?"
- "Was gilt, wenn die Abmahnung
unberechtigt ist (z.B. bei Ebay)?"
- "Ist dieser hohe Gegenstandswert, diese
hohe Vertragsstrafe erlaubt?"
- "Muss ich auf die Abmahnung überhaupt in der Frist antworten?"
Ich versuche hier zu antworten. Damit ich Sie nicht mit
bekannten oder überflüssigen Dingen langweile, eine kurze Frage:
Kennen Sie
die Bedeutung der folgenden Begriffe:
-
modifizierte Unterlassungserklärung,
- einstweilige Verfügung,
- Hamburger Brauch?
Ihre Antwort:
Hinweis: Wie Sie wahrscheinlich schon bemerkt haben,
geht es hier auf dieser spezialisierten Webseite
nicht um arbeitsrechtliche oder mietrechtliche
Abmahnungen, sondern nur um Abmahnungen von einem
Konkurrenten oder einem Verbraucherschutzverein o.ä.,
aus wettbewerbsrechtlichen Gründen oder wegen
Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht usw.
Falls Sie hingegen Informationen zum
Arbeitsrecht
oder Mietrecht
suchen, dann klicken Sie bitte hier.
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