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Sie wurden abgemahnt?

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Liebe Leserin,
lieber Leser,

Sie suchen vermutlich eine Information wie:

- "Muß ich jetzt wirklich gleich die gegnerischen Anwaltskosten zahlen?"

- "Was gilt, wenn die Abmahnung unberechtigt ist (z.B. bei Ebay)?"

- "Ist dieser hohe Gegenstandswert, diese hohe Vertragsstrafe erlaubt?"

- "Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?"

- "Muß ich auf die Abmahnung überhaupt in der Frist antworten?"

Ich versuche hier zu antworten. Damit ich Sie nicht mit bekannten oder überflüssigen Dingen langweile, eine kurze Frage:

Kennen Sie die Bedeutung der folgenden Begriffe:

- modifizierte Unterlassungserklärung,

- einstweilige Verfügung,

- Hamburger Brauch?

Ihre Antwort:

 

Nein, und ich möchte es auch nicht lernen, sondern lieber gleich einen Anwalt kontaktieren.

 

 
 
 

Nein, und ich möchte mehr dazu lesen.

 
 
 

Ja, weiß ich alles schon, und jetzt suche ich "Selbstbau"-Anleitungen.

 

Hinweis: Wie Sie wahrscheinlich schon bemerkt haben, geht es hier auf dieser spezialisierten Webseite nicht um arbeitsrechtliche oder mietrechtliche Abmahnungen, sondern nur um Abmahnungen von einem Konkurrenten oder einem Verbraucherschutzverein o.ä., aus wettbewerbsrechtlichen Gründen oder wegen Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht usw. Falls Sie hingegen Informationen zum Arbeitsrecht oder Mietrecht suchen, dann klicken Sie bitte hier.

 

 

 

 

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